Psychotherapie Kostenerstattung | Privatpraxis A. Hammermeister
Kostenerstattung Praxis Andrea Hammermeister

Das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte im Rahmen einer Privatpraxis | 
Psychotherapie Landsberg – Andrea Hammermeister

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Wenn Sie dringend einen Therapieplatz benötigen, aber trotz intensiver Suche nur Absagen oder monatelange Wartezeiten bei Therapeuten mit Kassensitz erhalten, gibt es eine gesetzliche Alternative: das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V.

Da gesetzliche Krankenkassen eine rechtzeitige Versorgung garantieren müssen, dürfen Sie sich in einer Privatpraxis behandeln lassen, wenn nachweislich kein kassenärztlicher Platz frei ist ("Systemversagen"). In diesem Fall übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihre Psychotherapie in meiner Privatpraxis, obwohl ich keine klassische Kassenzulassung habe.

Antragstellung  bei der Krankenkasse

Der Weg zur Kostenübernahme erfordert etwas Bürokratie, ist aber mit der richtigen Vorbereitung gut machbar. Erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzung diese benötigt, um das Kostenerstattungsverfahren für Sie zu prüfen. Die Krankenkasse hat hierbei auch rechtlich die Pflicht, Sie umfassend zu beraten. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • Nachweis der Platzsuche: Als ersten Schritt sollten Sie die Terminservicestelle der Krankenkassen (Telefonnummer: 116117) kontaktiert haben. Diese wird von der kassenärztlichen Vereinigung betrieben und hat die Aufgabe, Ihnen im Idealfall einen Therapieplatz zu vermitteln (meist wird eine Sprechstunde vermittelt, in der Sie das PTV 11 s.u. erhalten). Wenn dies scheitert, kontaktieren Sie Therapeuten direkt. Jeder Therapeut mit Kassenzulassung ist verpflichtet, eine telefonische Sprechzeit anzubieten. Sollte bei dieser Suche kein Therapieplatz für Sie bereitstehen, erstellen Sie eine (Absage-) Liste mit mind. 10 (besser 15) Therapeuten mit Kassensitz, die Sie kontaktiert haben (inklusive Datum, Name und der genannten Wartezeit oder Absage).
  • Dringlichkeitsbescheinigung: PTV 11 aus der Sprechstunde mit einem Dringlichkeitscode (idealerweise mit maximaler Wartezeit und benötigter Häufigkeit der Therapiesitzungen, z. B. „1x wöchentlich“)
  • Ärztlicher Konsiliarbericht: Ein Bericht Ihres Hausarztes oder Psychiaters, der bestätigt, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht.
  • Anträge: Anträge von Ihnen als Versicherter/-n sowie der Therapeutin Andrea Hammermeister.

Ich berate Sie in meiner Privatpraxis

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Der bürokratische Aufwand schreckt viele Menschen im ersten Moment ab, aber das Verfahren ist Ihr gutes Recht, wenn Sie der Kasse das sog. "Systemversagen" nachweisen können.

In meiner Privatpraxis in Landsberg unterstütze ich Sie gerne mit weiterführenden Informationen und Hilfestellung bei der Antragstellung. Formulare wie Protokolle über telefonische Kontaktaufnahmen oder die Antragsunterlagen für Kostenerstattung erhalten Sie gerne von mir.

Erfahren Sie mehr über mich und mein Therapieangebot.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen und eine anschauliche Orientierungshilfe finden Sie auf der Patienten-Informationsseite von Kassenwatch. Dort stellt das Projekt des DGVT-Berufsverbandes auch einen frei zugänglichen Info-Flyer zur Therapieplatzsuche bereit.

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